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Kirchenverwaltung 2013 - 2018

Die Kirchenverwaltung ist zuständig für die öffentlichen kirchlichen Einrichtungen wie

  • Pfarrkirchen
  • Pfarrheim
  • Pfarrhaus
  • und hat ein Mitspracherecht bei der Pfründestiftung.

Zudem ist die Kirchenverwaltung für den Haushaltsplan und die Personalangelegenheiten der Pfarrei und des Kindergartens verantwortlich.
Die Kirchenverwaltung besteht aus acht gewählten Mitgliedern und dem Pfarrer. Dieser hat als Kirchenverwaltungsvorstand auch den Vorsitz inne. Die Kirchenverwaltung bestimmt aus ihren Reihen den Kirchenpfleger.

Kirchenverwaltungsvorstand:
Pfarrer Martin Cambensy

Kirchenpfleger:
Udo Reiner

Mitglieder:
Willi Bauer

Stefan Brandstetter
Rolf-Peter Militz
Thomas Pistner
Udo Reiner
Georg Scheuerer
Friederike Schwarzbaur
Eva Zint


Die Mitglieder der Kirchenverwaltung
obere Reihe v.l.: Eva Zint, Willi Bauer,

Pfarrer Martin Cambensy, Thomas Pistner, Rolf-Peter Militz, Stefan Brandstetter
untere Reihen v.l.: Georg Scheuerer, Friederike Schwarzbaur, Udo Reiner


Über die Kirchenverwaltung
Wie in allen bayerischen Diözesen wurde auch in St. Martin Ende vergangenen Jahres die neue Kirchenverwaltung gewählt.
Was ist die Kirchenverwaltung und welche Aufgaben hat sie: Hier ein kleiner Auszug aus der "Ordnung für kirchliche Stiftungen in Bayern".
Kirchliche Stiftungen im Sinne dieser Ordnung sind solche, die ausschließlich oder überwiegend kirchlichen Zwecken der katholischen Kirche in Bayern, insbesondere dem Gottesdienst, der Verkündigung, der Bildung, dem Unterricht, der Erziehung oder dem Wohlfahrtswesen gewidmet sind.
Die Kirchenverwaltung besteht aus
1. dem Pfarrer oder Inhaber einer selbstständigen Seelsorgestelle als Kirchenverwaltungsvorstand;
2. den gewählten Kirchenverwaltungsmitgliedern. Ihre Zahl beträgt in Kirchengemeinden mit mehr als 6000 Katholiken acht (St. Martin hat momentan 9940 Katholiken).

Kirchenverwaltung - die Aufgaben
1. Der Kirchenverwaltung obliegen die gewissenhafte und sparsame Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens, die Sorge für die Befriedigung der ortskirchlichen Bedürfnisse und die Erledigung der der Kirchenstiftung sonst zugewiesenen Aufgaben.
2. Die Kirchenverwaltung sorgt dafür, dass das ihr anvertraute Stiftungsvermögen ungeschmälert erhalten und ordnungsgemäß verwaltet wird; zu diesem Zwecke hat sie insbesondere den Haushaltsplan der Kirchenstiftung aufzustellen, zu beraten und zu beschließen, sowie die Jahresrechnung zu erstellen und über ihre Anerkennung zu befinden.
3. Zu den ortskirchlichen Bedürfnissen zählen - unbeschadet der Verpflichtungen und Leistungen Dritter– insbesondere auch die Planung, Errichtung, Ausstattung und der Unterhalt der Kirchen in dem betreffenden Seelsorgebezirk,
b. der Aufwand für eine würdige Feier des Gottesdienstes,
c. der Aufwand für die (weitere) Seelsorge durch die Planung, Errichtung und der Unterhalt der den Pfarrgeistlichen, den kirchlichen Mitarbeitern und der Kirchengemeinde dienenden Gebäude
e. die Beschaffung und der Unterhalt der Inneneinrichtung für die Kirchen sowie die Bereitstellung des Sachbedarfes für Gottesdienst und Seelsorge einschließlich der Mittel für Gemeindemission, Jugendarbeit, Erwachsenenbildung, Altenbetreuung, sonstige Schulungen, Pfarrbriefe usw.,
f. die Aufbringung der in den jeweiligen Dienst- und Vergütungsordnungen vorgeschriebenen Entlohnung der kirchlichen Mitarbeiter,
g. die Aufbringung der Mittel für die Anschaffung und die ufbewahrung der vom (Erz-) Bischöflichen Ordinariat vorgeschriebenen Gesetz-, Amts- und Verordnungsblätter, der Pfarrmatrikel, der Pfarrregistratur und des Pfarrarchivs,
h. die Bestreitung des sonstigen Verwaltungsaufwandes einschließlich des Sachbedarfs sowohl für die pfarramtliche Geschäftsführung wie für den Pfarrgemeinderat,
i. die Führung und laufende Ergänzung des Verzeichnisses aller im Eigentum der Kirchenstiftung wie der Kirchengemeinde stehenden Inventarien (Inventarverzeichnis),
k. der Unterhalt der bestehenden kirchlichen Friedhöfe wie der dazu gehörenden Bauwerke.


Projekt Friedhof-Wiederbelegung

Wie Sie sehen können, sind die Aufgaben und Zuständigkeiten der Kirchenverwaltung vielfältig und umfangreich. Umso erfreulicher ist die Tatsache zu werten, dass sich aus der alten Kirchenverwaltung 5 und weitere 8 neue Bewerber der Wahl stellten. Die Auszählung ergab: 5 neue Mitglieder stehen 3 bisherigen KV-Mitgliedern zur Seite.
Für die nun begonnene Wahlperiode stehen in St. Martin einige größere und kleinere Projekte an, die sicherlich zeit- und diskussionsaufwendig sein werden.
An erster Stelle möchte ich den Orgelneubau erwähnen. Dieser ist nun auf den Weg gebracht und wir werden im Pfarrbrief immer wieder über den Baufortschritt berichten können. Sicherlich auch mit den Aufrufen weiterhin zu spenden und die Orgelpfeifenpatenschaft auch in der Zukunft einzugehen. Als nächstes Projekt, das angeschoben und im Ordinariat mit der erforderlichen Priorität ausgestattet werden muss, ist unser Bauvorhaben von Pfarrhaus und Pfarrheim am Kirchplatz zu erwähnen. Die ersten Entwürfe sind bekannt und Gespräche mit dem Ordinariat sind im Anfangsstadium.


Können Sie sich noch erinnern?

Nicht ganz so spektakulär aber nicht weniger zeitintensiv wird sich die Wiedereröffnung unseres Friedhofes an der Alten St. Martinskirche gestalten. Hier gilt es die bestehenden Grabdenkmäler einer Konservierung zu unterziehen und gegebenenfalls durch Restaurierung zu erhalten und mit einer Gestaltungssatzung die neuen Gräber in das Ensemble einzupassen. Dazu bedarf es sicher einiger Gespräche mit dem Ordinariat, den Ämtern und den Bestattungsunternehmen. Das Projekt "Pfarrverband" wird auch die Kirchenverwaltung betreffen, denn noch ist nicht sicher, wie die finanzielle Verwaltung aussehen wird. Wird es eine gemeinsame Kirchenverwaltung geben oder wird es ein Gremium sein, das die Interessen der im Pfarrverband zusammengeschlossenen Pfarreien koordiniert und abstimmt?


So könnte das Bauvorhaben am Kirchplatz
aussehen

Das letzte Projekt, das die neue Kirchenverwaltung angehen muss, ist die zukünftige Organisation der kirchlichen Kindergärten. Der jetzige Stand ist, dass jeder Kindergarten von der zuständigen Pfarrei als eigenständiger Träger verwaltet wird. Die neue vor einigen Jahren eingeführte Finanzierung durch Stadt und Staat bedeutet, dass jeder Kindergarten einen bestimmten Anstellungsschlüssel (das Verhältnis zwischen den von den Eltern gebuchten Betreuungszeiten und den vom Träger bereitgestellten Zeiten der Erzieherinnen und der Kinderpflegerinnen) einhalten muss um in den Genuss der Zuschüsse zu kommen. Das Risiko über den vom Gesetzgeber vorgegebenen Wert zu kommen ist bei einem Kindergarten, der mit wenig Personal den vorgegebenen Wert noch einhält, aber bei Ausfall einer Erziehungskraft diesen nicht mehr halten kann, viel zu groß und kann nur im Verbund mit benachbarten Kindergärten gelöst werden. Eine Perspektive muss in den nächsten Monaten erarbeitet werden.


Blick vom Gruppenraum auf den Spielplatz

Ich möchte an dieser Stelle allen Mitgliedern in der Kirchenverwaltung danken, dass sie in diesem Gremium mitarbeiten und sich bereit erklärt haben, in den Arbeitskreisen und Aufgabengebieten mitzuwirken. Mein Dank gilt besonders den ausgeschiedenen Mitgliedern für ihr Engagement und die vielen Stunden bei Sitzungen und Besprechungen.

Udo Reiner

 
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