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Über die Kirchenverwaltung
Wie in allen bayerischen Diözesen wurde
auch in St. Martin Ende vergangenen Jahres
die neue Kirchenverwaltung gewählt.
Was ist die Kirchenverwaltung und welche
Aufgaben hat sie: Hier ein kleiner Auszug
aus der "Ordnung für kirchliche Stiftungen
in Bayern".
Kirchliche Stiftungen im Sinne dieser Ordnung
sind solche, die ausschließlich oder überwiegend kirchlichen Zwecken der katholischen
Kirche in Bayern, insbesondere
dem Gottesdienst, der Verkündigung, der
Bildung, dem Unterricht, der Erziehung oder
dem Wohlfahrtswesen gewidmet sind.
Die Kirchenverwaltung besteht aus
1. dem Pfarrer oder Inhaber einer selbstständigen
Seelsorgestelle als Kirchenverwaltungsvorstand;
2. den gewählten Kirchenverwaltungsmitgliedern.
Ihre Zahl beträgt in Kirchengemeinden
mit mehr als 6000 Katholiken acht
(St. Martin hat momentan 9940 Katholiken).
Kirchenverwaltung - die Aufgaben
1. Der Kirchenverwaltung obliegen die gewissenhafte
und sparsame Verwaltung des
Kirchenstiftungsvermögens, die Sorge für
die Befriedigung der ortskirchlichen Bedürfnisse
und die Erledigung der der Kirchenstiftung
sonst zugewiesenen Aufgaben.
2. Die Kirchenverwaltung sorgt dafür, dass
das ihr anvertraute Stiftungsvermögen ungeschmälert
erhalten und ordnungsgemäß
verwaltet wird; zu diesem Zwecke hat sie
insbesondere den
Haushaltsplan der
Kirchenstiftung aufzustellen,
zu beraten
und zu beschließen,
sowie die Jahresrechnung
zu erstellen und über ihre Anerkennung
zu befinden.
3. Zu den ortskirchlichen
Bedürfnissen
zählen - unbeschadet
der Verpflichtungen
und Leistungen Dritter– insbesondere
auch die Planung, Errichtung,
Ausstattung
und der Unterhalt der
Kirchen in dem betreffenden
Seelsorgebezirk,
b. der Aufwand für eine würdige Feier des
Gottesdienstes,
c. der Aufwand für die (weitere) Seelsorge
durch die Planung, Errichtung und der Unterhalt
der den Pfarrgeistlichen, den kirchlichen
Mitarbeitern und der Kirchengemeinde dienenden Gebäude
e. die Beschaffung und der Unterhalt der
Inneneinrichtung für die Kirchen sowie die
Bereitstellung des Sachbedarfes für Gottesdienst
und Seelsorge einschließlich der Mittel
für Gemeindemission, Jugendarbeit, Erwachsenenbildung,
Altenbetreuung, sonstige
Schulungen, Pfarrbriefe usw.,
f. die Aufbringung der in den jeweiligen
Dienst- und Vergütungsordnungen vorgeschriebenen
Entlohnung der kirchlichen Mitarbeiter,
g. die Aufbringung der Mittel für die Anschaffung
und die ufbewahrung der vom
(Erz-) Bischöflichen Ordinariat vorgeschriebenen
Gesetz-, Amts- und Verordnungsblätter,
der Pfarrmatrikel, der Pfarrregistratur
und des Pfarrarchivs,
h. die Bestreitung des sonstigen Verwaltungsaufwandes
einschließlich des Sachbedarfs
sowohl für die pfarramtliche Geschäftsführung
wie für den Pfarrgemeinderat,
i. die Führung und laufende Ergänzung des
Verzeichnisses aller im Eigentum der Kirchenstiftung
wie der Kirchengemeinde stehenden
Inventarien (Inventarverzeichnis),
k. der Unterhalt der bestehenden kirchlichen
Friedhöfe wie der dazu gehörenden Bauwerke.
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